Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand November 2022

$0 Vorbemerkung

Personenbezeichnungen gelten unabhängig von ihrer Schreibweise sowohl für juristische als auch natürliche Personen jeglichen Geschlechts gleichermaßen.

§1 Vertragspartner

Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:

B-qubig UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Roland Kleicke
Alte Schulstraße 11
02633 Dretschen
Handelsregister HRB 42598, Amtsgericht Dresden
(nachfolgend B-qubig genannt)

und der Kunde. Als Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer bezeichnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§2 Geltungsbereich

Es gilt deutsches Recht. Alle Lieferungen und Leistungen, die B-qubig für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§3 Gegenstand

Ein Vertrag kommt durch Angebot (seitens B-qubig) und Annahme des Angebots (durch den Kunden) zustande. Angebotsgrundlage bildet die jeweils individuell mit dem Kunden abgestimmte Spezifikation. Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung, Fertigung und/oder der Verkauf der im einzelnen bezeichneten Waren wie beispielsweise Tinyhäuser, Wohnraummodule, Einrichtungsgegenstände.

Die Bestandteile der Ware werden handwerklich oder industriell von verschiedenen Lieferanten und oder von B-qubig gefertigt. Holz und andere eingesetzte Werkstoffe sind Naturprodukte und können immer Farbdifferenzen und werkstoffbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen. Insbesondere bei Holzwaren sind die Erscheinung, Struktur und Maserung genau so einzigartig wie die Bäume, aus denen Sie hergestellt werden. Somit sind Abweichungen in Farbe, Alterungsverhalten durch Umwelteinflüsse, Feuchtigkeitsaufnahme und daraus resultierendes Wachsen, Schwinden Verziehen oder Rissbildung holzbedingt und stellen keinen Mangel oder Reklamationsgrund dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.

Sollten einzelne Rohstoffe oder Halbzeuge im Verlauf der Fertigung nicht beschaffbar sein, so darf B-qubig diese durch gleichwertige Produkte ersetzen, ohne dass dies ein Reklamationsgrund ist.

Digitale Abbildungen auf unseren Internetseiten oder in unseren Printmedien dienen stets nur als Anmutung und Anhaltspunkte und stellen keine Zusicherung dar.

§4 Preise, Zahlungsbedingung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt

Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand. Die vertraglich festgelegten Preise haben eine Preisbindungsfrist von 28 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Unabhängig davon kann es aufgrund der aktuellen Preisdynamik und den Lieferproblemen bei der Beschaffung von Rohstoffen, Halbzeugen und Zuliefererprodukten zu Verzögerungen und Preisschwankungen kommen. Erhöhen oder vermindern sich nach Vertragsschluss Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Abrechnung des Materials um mehr als 15 Prozent, können die Preise der betroffenen Positionen entsprechend angepasst werden, wenn dies eine Vertragspartei verlangt. In diesem Falle ist B-qubig verpflichtet, den Zeitpunkt der Bestellung und die Rechnung des Lieferanten vorzulegen, wenn er die Anpassung verlangt. Der Kunde kann seinerseits die Vorlage dieser Unterlagen verlangen, um die Option für eine Preisanpassung prüfen zu können.

Für stark schwankende Preise können seitens B-qubig auch Tagespreise angeboten werden. Die Preisbindungsfrist erlischt in diesem Fall.

Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen festgelegt werden gilt:

  • für Dienstleistungen:
    • 40 % Anzahlung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss,
    • 60 % Schlusszahlung binnen 14 Tagen nach Übergabe der vertragsgemäßen Ware an den Kunden;
  • für Erzeugnisse:
    • 30 % Anzahlung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss,
    • 60 % Teilzahlung (als monatliche Raten- oder Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen) bis spätestens zur Übergabe der Ware an den Kunden,
      10 % Schlusszahlung binnen 14 Tagen nach Übername der vertragsgemäßen Ware durch den Kunden.

Die Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, gemäß BGB §632a per Überweisung gemäß den Zahlungsraten zu leisten. Ersatzweise kann die Zahlung auch über die Tiny Living Alliance abgewickelt werden, wenn dies eine der Vertragsparteien wünscht. Etwaig daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

Sollte es zu Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen von Seiten des Kunden kommen, hat B-qubig das Recht, die weitere Fertigung der Ware einzustellen und diese fachgerecht einzulagern, bis die Zahlung erfolgt ist. Die hiermit verbundenen Kosten (z.B. Lagerung, Versicherung, Administration, …) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von B-qubig.

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

Etwaige Preisangaben auf der Website oder durch Partner dienen lediglich als unverbindliche Information an den Kunden und stellen kein Angebot im Sinne von § 145 Bürgerliches Gesetzbuch dar.

§5 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Kunden, ist der Firmensitz von B-qubig in Dretschen mit dem zuständigen Amtsgericht Bautzen.

Lieferort und damit auch Ort des Gefahrenüberganges der Ware ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, die Montagestätte von B-qubig.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage beim Gericht Bautzen zu erheben. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. B-qubig ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen, wenn dieser eine juristische Person ist. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

§6 Lieferfrist

Der im Vertrag genannte Liefertermin kann bei sich trotz aller Bemühung seitens B-qubig um bis zu drei Monate nach hinten verschieben. Dies verursacht keinerlei Forderungen des Kunden an B-qubig. B-qubig verpflichtet sich, wesentliche Verzögerungen zum vereinbarten Liefertermin samt den Gründen umgehend dem Kunden mitzuteilen und einen neuen, möglichst realistischen Termin zu nennen.

Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat. Das gilt auch für den Fall nicht richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zu- und Unterlieferanten.

Im Fall von Materialknappheit sind wir nur nach Liefermöglichkeit zur Leistung verpflichtet.

§7 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet. Der Gefahrenübergang erfolgt spätestens mit der Übergabe der Ware am Erfüllunsort der Lieferung an den Kunden oder ein mit der Ausführung der Versendung beauftragtes Unternehmen oder Person. Für Transportschäden ist B-qubig somit nicht verantwortlich, diese trägt das mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder Person. Unabhängig davon sind Transportschäden B-qubig unverzüglich nach Erreichen des Bestimmungsortes mitzuteilen, um etwaige Folgeschäden abschätzen zu können.

§8 Inbetriebnahme, Genehmigungsverfahren

Dem Kunden obliegt die fachgerechte Vorbereitung eines geeigneten Stellplatzes am Bestimmungsort, sowie die Bereitstellung aller notwendigen Anschlüsse, als auch der Anschluss selbiger. Eine fachgerechte Aufstellung und Ausrichtung, sowie Anschluss der Anschlüsse vor Ort kann gegen Berechnung des Aufwandes von Material und Lohnkosten erfolgen, soweit B-qubig hierzu fachlich in der Lage ist. Diese Kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, wenn nicht explizit vertraglich vereinbart.

Dem Kunden obliegt die Verantwortung dafür, dass von der Ware keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er selbst für die Einhaltung aller Vorschriften, die am Bestimmungsort existieren, verantwortlich ist. Die daraus entstehenden Risiken und Kosten gehen ausdrücklich nicht zu Lasten von B-qubig. Dem Kunden wird empfohlen, die am Standort geltenden Vorschriften und technische Voraussetzungen vor Vertragsabschluss B-qubig schriftlich mitzuteilen, damit diese bei der Planung berücksichtigt werden können. Gern steht B-qubig beratend zur Seite.

§7 Widerrufsrecht

Es wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht des Kunden hingewiesen. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Brief, Fax). Die Frist beginnt nach Erhalt der Auftragsbestätigung.

§8 Gewährleistung / Mängel

Offensichtliche Mängel der Ware müssen vom Kunden zwei Wochen nach Eigentumsübergang der Ware oder bei Annahme der Dienstleistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften bei Handelskauf bleiben unberührt. Hat der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine Verschlechterung der Ware zu leisten. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erreichen.

Schadensersatzansprüche, geich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. B-qubig haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, oder bei Mängeln die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet B-qubig auch bei leicht fahrlässiger Verletzung, dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Schäden, die durch unsachgemäße, oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen B-qubig.

Die Haftungsbeschränkung gilt für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB gleichermaßen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ab dem Tag der Warenübergabe an den Kunden:

  • 5 Jahre für Gebäudestrukturen
  • 1 Jahr für alle Waren, die keine Gebäudestrukturen darstellen

Die Gewährleistung gilt nicht für unbehandelte Holzfassaden und Terrassen.

§9 Urheberrecht

Fotografien, die in Produktbeschreibungen von B-qubig Verwendung finden, sind ausnahmslos urheberrechtlich geschützt. Soweit die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einem Bild ausschließlich bei B-qubig liegen, erhält B-qubig von einem an der Nutzung des Bildes Interessierten bei einer vorab vertraglich zu vereinbarenden Vervielfältigung, Verbreitung, insbesondere öffentlichen Zugänglichmachung (via Internet) und/oder Verän­derung dieses Bildes ein Nutzungshonorar.

Produkte, insbesondere die eigens von B-qubig entwickelten Leichtbau(m)elemente sind geistiges Eigentum der Firma B-qubig. Eine Nachahmung oder die Weitergabe technischer Informationen die zur Nachahmung durch Dritte führen können ist ausdrücklich untersagt. Ein Nichtbeachten der Urheberrechte zieht Schadensersatzansprüche gegen den Kunden oder eine in seinem Namen agierende Person nach sich.

§10 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.